Zeitgleich zu den neuen Corona-Maßnahmen, die uns am Mittwoch erwarten, klagen Bürger und Verbände aus Nordrhein-Westfalen munter gegen die noch aktuellen Regelungen. Teils mit Erfolg.
Beim Oberverwaltungsgericht Münster liegen noch 400 Verfahren in Sachen Corona an. Mehrere markante Streitpunkte müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter noch bearbeiten. Darunter ist zum Beispiel die angeordnete Maskenpflicht beim AfD-Bundesparteitag in Kalkar und eine Klage der Gewerkschaft Verdi zur Ladenöffnung am ersten Advent.
250 Verfahren wurden schon abgearbeitet oder haben sich erledigt, viele andere noch nicht. Unter den offenen Klagen sind zum Beispiel Eillverfahren von Tennishallen-Betreibern, Hoteliers, von Reit- und Schwimmhallen, und von einer Hundeschule. Auch Personal-Trainer wollen klären lassen, ob ihr Sportangebot im Freien nicht erlaubt sein müsste. Auch Privatleute haben zum Thema Mindestabstand geklagt.
Ein besonderes heikles Verfahren steht auch noch aus. Das Kaffeetrinken nach einer Beerdigung. Die Beerdigung selbst ist ja zum aktuellen Stand erlaubt, das anschließende Treffen bei Kaffee und Kuchen allerdings nicht.
Eine erfolgreiche Klage mit weitreichenden Wirkungen konnte ein Mann aus Bielefeld verbuchen. Er hatte sich auf Ibiza und Teneriffa aufgehalten, und hatte gegen eine Quarantäne als Reiserückkehrer in Deutschland geklagt. Mit der Begründung, das dort die Inzidenz niedriger sei als in Deutschland.
Das OVG hat darauf entschieden, das es keinen Sinn macht jemanden in Quarantäne zu schicken,
wenn das Risiko in seinem Urlaubsort niedriger war als in Deutschland.
Wenige Stunden später setzte das NRW-Gesundheitsministerium die gesamte Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft.
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