Seit dem 23. März gilt ein umfassendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit von Hamm.
Die wichtigsten Einschränkungen im Überblick:
- Maximal zwei Personen dürfen sich gemeinsam aufhalten (Ausnahme Familienmitglieder)
- Der Einzelhandel ist geschlossen (Ausnahme Verkaufsstellen der Daseinsvorsorge)
- Gastronomiebetriebe und Restaurants sind geschlossen (Ausnahme Liefer- und Abholservice)
- Spiel- und Bolzplätze sind gesperrt
Ausnahmen:
- Die Einschränkungen gelten nicht für Familien und ähnliche Gemeinschaften
- Kinder dürfen ihre getrennt lebenden Elternteile besuchen
- Berufliche Tätigkeiten und Termine können wahrgenommen werden
- Minderjährige oder hilfebedürftige Personen dürfen begleitet werden
Kontrolle und Strafen:
Das Ordnungsamt kontrolliert gemeinsam mit der Polizei. Personen, die sich der Anordnung widersetzen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Schwere beträgt dieses zwischen 200 und 25.000 Euro.
Foto: © Thomas Reimann