Die Ladenfläche-Obergrenze von 800 Quadratmeter ist unzulässig: Das geht aus einem neuerlichen Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts hervor.
Erfolgreich in Hamburg geklagt hatte im Vorfeld schon SportScheck, eine Tochter von Galeria Karstadt Kaufhof. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass auch Geschäfte über 800 Quadratmeter wieder öffnen dürfen.
In Bayern teilt man nun die Auffassung der Hamburger Kollegen: „Die derzeit geltende Verkaufsflächenregelung inklusive Begrenzung auf 800 Quadratmeter entspricht nicht dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes.“
Die Hamburger Richter argumentieren zusätzlich, es gäbe keinen gesicherten Nachweis, dass alleine von größeren Verkaufsflächen auch eine größere Anziehungskraft ausgehe. Die Infektionsschutzmaßnahmen ließen sich in größeren Läden ebenso gut umsetzen wie in kleineren Geschäften auch. Sie sehen ebenso wie das Gericht in Bayern eine Ungleichbehandlung mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz.
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