Mit Stand vom 06.05.2020 gelten die neuesten Regelungen in Nordrhein-Westfalen Der Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt bis zum 5. Juni. Ab 11. Mai können sich auch Angehörige zweier Haushalte treffen. Ab 11. Mai wird die 800 qm-Regel für Geschäfte aufgehoben. Für „körpernahe“ Dienstleistungen wird ein Konzept erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Öffnung zu ermöglichen....