Auch das Oberlandesgericht Hamm steht vor der Aufgabe, den bestmöglich gelungenen Spagat zwischen geringer Ansteckungsgefahr und Normalbetrieb zu absolvieren.
Während in den letzten Wochen vornehmlich eilbedürftige Verfahren ohne Publikumsverkehr bearbeitet wurden, werden nun schrittweise weitere Bereiche wieder intensiviert.
In den Sitzungsräumen wird für ausreichend Abstand bei den Anwesenden gesorgt, Desinfektionsmöglichkeiten stehen bereit. Der Publikumsverkehr bleibt weiter reduziert. Falls möglich sollen Anträge weiter schriftlich eingereicht werden, in den Hausbriefkasten oder per Post oder Telefax. Bei einem unumgänglichen persönlichen Vorsprechen sind vorab Termine zu vereinbaren.
Lediglich Gerichtsverhandlungen, wo es die Prozessordnung vorschreibt, bleiben öffentlich. 1Die Kantine bleibt weiterhin nur für Mitarbeiter zugänglich.
Foto: © Thomas Reimann