Marc Herter hat am Freitag, den 20. November, weitere lokale Maßnahmen für Hamm erlassen.
Private Feiern:
Die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern ist ab Mittwoch, den 25. November, auf 10 Personen begrenzt (bisher 25 Personen). Dabei sind Kontaktlisten zu führen. Diese Regelung gilt bis zunächst dem 18. Dezember.
Wenn Feiern mit mehr als 10 Personen stattfinden, erwartet die Verantwortlichen ein Bußgeld von 2.500 Euro.
Erweiterte Maskenpflicht:
In der Fußgängerzone und im Umkreis um alle weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht.
In der Fußgängerzone gilt diese Pflicht nur samstags zu den Geschäftszeiten.
Der erste Samstag ist der 28. November.
Die Kontrollmaßnahmen werden ausgeweitet.
Foto: © Thomas Reimann