Folgende Maßnahmen werden in den NRW-Kommunen nach Inzidenzwert ergriffen.
Inzidenzwert unter 35
- Keine neuen Maßnahmen
Inzidenzwert über 35
- Max. 25 Teilnehmer bei privaten Feiern im öffentlichen Raum.
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen auch am Platz
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern.
Inzidenzwert über 50
- Max. 5 Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum
- Sperrstunde für Kneipen und Restaurants.
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern draußen.
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern drinnen.
- Max. 25 Teilnehmer bei privaten Feiern im öffentlichen Raum.
Die Landesregierung machte diese Regeln per Erlass ab sofort gültig.
Die Sperrstunden für die Gastronomie legen die Kommunen selber fest. In Düsseldorf zum Beispiel gilt sie von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
In Köln muss an belebten Plätzen eine Maske getragen werden – beispielsweise auf Einkaufsstraßen. Ab 22.00 Uhr gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
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