Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich beim Corona-Gipfel auf folgende Maßnahmen verständigt.
Sie gelten ab einer gestaffelten Zahl an Neuinfektionen in Städten und Regionen.
- Maskenpflicht
Ab 35 Neuinfektionen soll sie im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. - Sperrstunde
Ab 35 Neuinfektionen soll für die Gastronomie eine Sperrstunde eingeführt werden. Eine Uhrzeit wurde noch nicht genannt. Ab 50 Neuinfektionen ist die Uhrzeit auf 23 Uhr fixiert. - Veranstaltungen
Ab 35 Neuinfektionen soll die Zahl der Teilnehmer weiter begrenzt werden. Es wurde noch keine Zahl genannt. Ab 50 Neuinfektionen darf es nur 100 Teilnehmer geben. - Private Feiern
Ab 35 Neuinfektionen dürfen nur 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum teilnehmen. Ab 50 Neuinfektionen dürfen nur 10 Menschen im öffentlichen und privaten Raum teilnehmen – im privaten Raum außerdem nur aus zwei Haushalten. NRW lässt es aus Gründen „der Unverletzlichkeit der Wohnung“ bei einer solchen „dringenden Empfehlung“. - Beherbergungsverbote
Hier ist keine einheitliche Regelung gefunden worden. Laut Nachrichtenagentur Reuters haben etliche Regierungschefs, auch Armin Laschet (CDU), erklärt dass sie ein solches Verbot nicht erlassen werden. Am 8. November soll über diesen Punkt noch einmal debattiert werden. - Schnelltests
Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen. - Auslandsreisen
Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus Risikogebieten gelten. Reisende ohne triftigen Grund müssen dann zehn Tage in Quarantäne, können sich aber ab dem fünften Tag frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben.
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