Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern in einer Eilentscheidung das Verbot der Prostitution aufgehoben. Geklagt hatte der Betreiber eines „erotischen Massagesalons“ aus Köln. Somit könnten alle Bordelle in NRW zumindest vorerst wieder öffnen.
Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so lautet der Urteilsspruch des Gerichtes. Es handele sich bei dem Verbot nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige.
Die Landesregierung sieht allerdings schon jetzt Probleme bei der Umsetzung. Die Grünen fordern schnellstmöglich geeignete Hygienekonzepte. Familienminister Joachim Stamp (FDP) erklärte, es stellten sich unter anderem Fragen zur Kontaktverfolgung.
Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen sieht hingegen diese Probleme nicht. Gearbeitet werden könnte mit Mundschutz und Hinterlegung der Kontaktdaten. Sie hätte dabei persönlich den Eindruck, dass die Kunden diese ordnungsgemäß angeben. Das Interesse bei einem Corona-Fall informiert zu werden sei hoch, und die Daten würden diskret in Briefumschlägen verschlossen. Sie empfindet es auch als Trauerspiel, dass die Entscheidung zur Freigabe von Prostitution erst jetzt gefallen ist.
„Die Politiker haben uns Prostituierte
von einer Schreibtischkante zur anderen geschoben“
äußert Johanna Weber. „Niemand wollte eine Lanze für uns brechen“.
Kommentar:
Mit der Einführung der Kontaktverfolgung im Rotlicht-Gewerbe könnte dann ja wohl auch zusätzlich zum normalen auch der bargeldlose Zahlungsverkehr Einzug halten.
Das vermeintliche Interesse der Kunden bei einem Corona-Fall informiert zu werden, dürfte sich allerdings bei einem eventuellen Ehepartner eher auf die Hintergründe und Ursachen fokussieren.
Foto: Andrey Popov, AdobeStock