Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) – somit auch die IHK zu Dortmund – haben bundesweit sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesagt.
Dies gilt ab 16. März 2020 für alle kaufmännischen und industriell-technischen Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 1 sowie für sämtliche Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen. Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April 2020. Über Sach- und Fachkundeprüfungen wird noch entschieden. Über Nachholtermine sowie Wiederholungsmöglichkeiten informiert die IHK zu Dortmund so schnell wie möglich. Wir bitten von Einzelanfragen abzusehen.
Auf die Absage haben sich die IHK-Gremien am Freitagmittag verständigt. Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Die Industrie- und Handelskammern stehen dazu mit den zuständigen Behörden im engen Austausch.
Foto: © WavebreakMediaMicro, AdobeStock