Bund und Länder haben am Mittwoch beschlossen, das Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober verboten bleiben.
Solche Veranstaltungen sollen dann nicht stattfinden, wenn angemessene Hygienemaßnahmen und die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten nicht möglich seien. Den einzelnen Bundesländern bleibt dabei aber eine gewisse „Interpretationsmöglichkeit“.
Zusätzlich wurde bei dem Treffen vereinbart, die bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Mundschutz beizubehalten.
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