Noch zwei neue Aspekte hat die aktuell in Kraft tretende Corona-Schutzverordnung:
Weihnachtsmärkte:
Weihnachtsmärkte sollen unter Auflagen erlaubt werden. Voraussetzung ist eine Zugangssteuerung, ein Hygienekonzept und Namenslisten für Stehtische an Glühweinständen. In der Adventszeit dürfen Geschäfte in NRW sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Fußballspiele:
Bei Fußballspielen soll künftig am Tag vorher entsprechend des jeweiligen Infektionsgeschehens über eine Absage entschieden werden.
Zuletzt war beim Spiel zwischen Schalke 04 und Werder Bremen diese Absage erst wenige Stunden vor Anpfiff erfolgt.
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