Ab Samstag, den 17. Oktober, gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Sie führt zu härteren Regeln für Gastronomie und Veranstaltungen. Gültig ist diese neue Verordnung für sog. Hotspot-Regionen.
Bei einer Kommune mit mehr als 35 Neuinfektionen:
- Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind verboten.
- An besonderen Festen wie Hochzeiten dürfen außerhalb der eigenen Wohnung nur maximal 25 Menschen teilnehmen.
- Bei Konzerten oder Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie Sportveranstaltungen gilt auch am Sitz- oder Stehplatz eine Maskenpflicht.
- Auch in der Öffentlichkeit gilt an stark besuchten Orten wie Fußgängerzonen eine Maskenpflicht. Wo genau entscheidet die Kommune.
Bei einer Kommune mit mehr als 50 Neuinfektionen:
- Bei Veranstaltungen drinnen wie draußen sind nur noch 100 Personen erlaubt.
- Gastronomische Einrichtungen müssen um 23 Uhr schließen. Die Sperrstunde gilt bis 6 Uhr.
- Auch der Verkauf von Alkohol an Tankstellen und Kiosken ist in dieser Zeit davon betroffen.
- Besondere Feste wie Hochzeiten sind nur noch bis 10 Personen erlaubt.
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Haushalte nur noch Gruppen von höchstens 5 Personen treffen.
Foto: © snedorez, AdobeStock